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Aktuelles Versicherung: Sicher ins neue Jahr

Die Silvesterparty ist in vollem Gange, die Stimmung auf dem Höhepunkt – und schon ist es passiert: Ein Gast wirft versehentlich das teure Geschirr zu Boden, eine Rakete beschädigt das Auto des Nachbarn oder entzündet sich gar in der Wohnung. Aber wer haftet für was und welche Versicherung zahlt wann?

Generell gilt: Der, der den Schaden verursacht, haftet auch. Das bedeutet, wenn ein Gast einen Schaden in Ihrer Wohnung verursacht, dann haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Sollte der Schaden versehentlich passieren, zahlt hierfür in der Regel die Privathaftpflichtversicherung des Schädigers. Ausnahmen bestehen, wenn der Schaden leichtfertig bzw. sogar vorsätzlich begangen wurde, beispielsweise dann, wenn mit Böllern in geschlossenen Räumen hantiert wird. Sollte es in Ihrer Wohnung zu einem Schaden durch einen unbekannten Täter kommen (beispielsweise, weil sich eine Rakete durch das offene Fenster verirrt), zahlt grundsätzlich die Haushaltsversicherung bzw. bei Schäden am Gebäude die Eigenheimversicherung.

Und wenn Sie selbst einen Schaden verursachen?

Sind Sie selbst unabsichtlich Verursacher eines Schadens, dann haftet Ihre Haushaltsversicherung bzw. (als Gast auf einer anderen Party) Ihre Privathaftpflichtversicherung. Ausnahmen bestehen auch hier bei grober Fahrlässigkeit und natürlich bei Vorsatz. Es gibt allerdings Haushaltsversicherungen, die selbst grobe Fahrlässigkeit mit einschließen – hier sollte man sich genau informieren, welche Versicherung ab wann aussteigt.

Einen Sonderfall bilden außerdem Feuerwerksschäden am Auto: Wird das Fahrzeug von Raketen oder Böllern getroffen, ersetzt in der Regel die Kaskoversicherung den Schaden. Wer sich viel Ärger ersparen will, der sollte aber am besten vorsorgen, indem er sein Auto an einem sicheren Platz abstellt und zur Silvesterfeier nicht unbedingt das teure Porzellan aufdeckt. So lässt es sich entspannt feiern und in ein erfolgreiches Jahr 2019 starten!

Wir wünschen guten Flug!

Stand: 27. November 2018

Bild: W. Heiber Fotostudio - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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