Aktuelles Verlängerung bei der Lieferfrist zur NoVA-Übergangsregelung?
Durch eine Änderung der Normverbrauchsabgaben (NoVA) wurde ab 1.7.2021 der Erwerb von bestimmten Neuwagen teurer. Als Übergangsregelung gilt, dass auf Fahrzeuge, für die ein unwiderruflicher schriftlicher Kaufvertrag vor dem 1.6.2021 abgeschlossen wurde und deren Lieferung oder deren innergemeinschaftlicher Erwerb vor dem 1.11.2021 erfolgt, die bis zum 30.6.2021 geltende Rechtslage angewendet werden kann.
Aufgrund der erheblichen Verzögerungen in den Lieferketten der Automobilindustrie soll das Datum der Lieferung oder des innergemeinschaftlichen Erwerbs vor dem 1.5.2022 (bisher 30.11.2021) liegen.
Die Gesetzwerdung dieser Änderung war bei Drucklegung des Artikels noch abzuwarten.
Stand: 27. November 2021
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Über uns
Wir sind Steuerberater & Wirtschaftsprüfer in Innsbruck, Imst und Umgebung. Profitieren Sie von unserem Know-how: Kontaktieren Sie uns jetzt für ein unverbindliches Erstgespräch oder machen Sie sich ein Bild von unseren Leistungen.